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Bildung und Digitales im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP – ein Überblick

SPD, Grüne und FDP haben in der vergangenen Woche die Ergebnisse ihrer Sondierungsgespräche vorgelegt, die jetzt die Grundlage für die anstehenden Koalitionsverhandlungen der drei Parteien sind.


Bereits im Sondierungspapier sind etliche Punkte festgehalten, die die Bereiche Bildung und Digitalisierung betreffen. Eine Übersicht:


Digitalpolitische Strategie soll neu aufgesetzt werden


Die drei Parteien haben im Sondierungspapier festgehalten, dass sie die digitalpolitische Strategie der Bundesregierung neu aufsetzen wollen, unter anderem in Bezug auf die KI-Strategie, Datenstrategie und Blockchain-Strategie. Zum Thema Daten halten die drei Parteien außerdem fest: „Wir streben einen besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um StartUps sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen neue innovative Geschäftsmodelle in der Digitalisierung zu ermöglichen.“


Weiter heißt es im Sondierungspapier: „Kompetenzen in der Bundesregierung werden neu geordnet und gebündelt“, heißt es in den Sondierungsergebnissen. Und: „Den Gigabit-Ausbau treiben wir engagiert voran.“


Außerdem sollen laut Sondierungspapier „die Fähigkeiten und Strukturen für die Abwehr von Cyberrisiken“ verbessert und „auf eine gesetzliche Grundlage“ gestellt werden.


„Kooperationsgebot“ und „Digitalpakt 2.0“


Unter der Überschrift „Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang“ sind im Sondierungspapier verschiedene Punkte rund um schulische Bildung und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen festgehalten.


Unter anderem ist in dem Papier der Begriff des „Kooperationsgebots“ für Bund, Länder und Kommunen enthalten – ohne, dass dieser Begriff bereits näher ausformuliert ist: Die drei Parteien wollen laut Papier „Kitas und (Ganztags-)Schulen weiter fördern und Angebote der Bildung und Teilhabe stärken. Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat (Kooperationsgebot).“


Weiter heißt es: „Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren werden wir gezielt und dauerhaft unterstützen. Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen (Digitalpakt 2.0).“


Mittel für Forschung und Entwicklung sollen steigen


„Wesentlich ist eine gute Forschungslandschaft, die Innovationen hervorbringt. Wir wollen den Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP erhöhen. Wir brauchen mehr Ausgründungen aus Forschungsinstituten“, heißt es im Sondierungspapier.


Außerdem soll laut dem Papier „mehr privates Kapital für Transformationsprojekte aktivieren. Dazu prüfen wir auch, welche Beiträge öffentliche Förderbanken zur Risikoabsicherung leisten können. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll stärker als Innovations- und Investitionsagentur wirken. Der Zukunftsfonds für Startups ist ein gutes Beispiel dafür. Projekte wie die Bundesagentur für Sprunginnovation wollen wir weiter ausbauen.“


Bildung und Digitalisierung als Zukunftsinvestitionen


Grundsätzlich heißt es zu Investitionen im Sondierungspapier: „Die 2020er Jahre wollen wir zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen machen. Wir verfolgen dazu eine Politik, die die Investitionen – privat, wie öffentlich – deutlich erhöht.“


Fünf Schwerpunkte für Zukunftsinvestitionen haben SPD, Grüne und FDP benannt, darunter auch Bildung und Digitalisierung: „Wir werden im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die nötigen Zukunftsinvestitionen gewährleisten, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur. Damit die bereitgestellten Mittel auch eingesetzt werden, müssen Planungsprozesse und Genehmigungen deutlich beschleunigt werden; Investitionssicherheit muss herrschen. Kapitalsammelstellen sollen besser in Zukunftstechnologien investieren können.“


Außerdem sollen laut Sondierungspapier „Superabschreibungen“ für Investitionen in Digitalisierung möglich gemacht werden. Mit so genannten Superabschreibungen können beim Ankauf neuer Anlagegüter mehr als 100% der Anschaffungskosten abgeschrieben werden – beispielsweise gab es bereits 2019 Regelungen, mit denen nicht nur 100%, sondern 130% der eigentlichen Anschaffungskosten bei der Abschreibung angerechnet werden konnten.


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