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Gericht

Leitlinien für unser Handeln.

Das Bündnis für Bildung fördert als gemeinnützige Organisation die Bildung im Bereich der IT-gestützten Lehr- und Lernumgebung insbesondere an deutschen Bildungsinstituten.
 

Um diesem Anspruch der selbstlosen Tätigkeit jederzeit gerecht zu werden, ist ein regelkonformes Verhalten aller Mitglieder, insbesondere der Mitglieder des Vorstands und Beirats, der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, externer Berater und sonstiger aktiv Mitwirkender unerlässlich. Die Neutralität des Bündnisses von den übrigen beruflichen und sonstigen Tätigkeiten und Interessen der Mitglieder ist jederzeit zu gewährleisten.

Ziel des Verhaltenskodexes ist es, den Mitgliedern und allen Mitwirkenden Leitlinien für ein stets satzungs- und allgemein regelkonformes Handeln an die Hand zu geben.

Unser Verhaltenskodex

Wir gewährleisten die Neutralität des BfB

Das BfB profitiert bei seiner eigenen selbstlosen Tätigkeit von der beruflichen und sonstigen fachlichen Expertise und den persönlichen Kontakten seiner Mitglieder. Alle Beteiligten sind verpflichtet, zwischen ihren persönlichen Positionen und denen allein am Verbandszweck ausgerichteten Verbandspositionen zu unterscheiden.

Um eine Gefährdung der Neutralität des BfB auszuschließen, wird insbesondere folgendes vereinbart:

  • Über Termine oder Treffen mit Dritten, die im Namen des Vereins stattfinden, muss die Geschäftsstelle rechtzeitig schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, damit vornehmlich einem Mitglied der Geschäftsstelle, ersatzweise des Vorstands eine Teilnahme ermöglicht wird. Es steht der Geschäftsstelle frei, über die Notwendigkeit einer Teilnahme zu entscheiden.

  • Termine, die im Namen des Vereins stattfinden, sind ausschließlich zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Vereinsinteressen wahrzunehmen. Eine aktive Verbindung mit beruflichen oder sonstigen Interessen ist nicht zulässig.

  • Ohne Wahrung der Produktneutralität ist eine Kommunikation oder ein Termin im Namen des Vereins nicht zulässig.

  • Sollte keine Produktneutralität im Sinne des Vereinszweckes gewährleistet werden können, ist der Mitwirkende angehalten, die Kommunikation, den Termin (Treffen, Veranstaltung usw.) im Namen der jeweiligen Firma zu gestalten.

  • Sachspenden werden für das BfB durch den Vorstand oder die Geschäftsführung nur angenommen, wenn sie uneigennützig sind. Im Zweifel ist der Beirat zu befragen.

  • Das BfB geht Allianzen mit anderen Organisationen nur ein, wenn diese maßgeblich dazu beitragen, wichtige Ziele zu erreichen. Bei Zustandekommen einer solchen Allianz wird eine vertragliche Vereinbarung oder eine gemeinsame Absichtserklärung vom Vorstand und vom Beirat verabschiedet, in der Zeitrahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten geregelt sind.

  • Die Arbeit an Referenzmodellen und -architekturen, sowie an Konzeptpapieren in den Arbeitsgruppen ist produkt- und firmenneutral durchzuführen. Die nachhaltige Förderung der Bildung im Bereich der IT-gestützten Lehr- und Lernumgebung steht im Mittelpunkt der Arbeit.

 

 

Wir verhalten uns rechtmäßig

Die Vereinstätigkeit des BfB ist strikt und umfassend darauf ausgerichtet, die eigene Satzung sowie die nationalen und internationalen Gesetze zu beachten. Zu den satzungsmäßigen Vorgaben für die Verbandstätigkeit gehört auszugsweise:

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

  • Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Von den gesetzlichen Vorgaben ist das Kartellrecht für die Verbandstätigkeit von besonderer Bedeutung, da Verstöße zu erheblichen Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen gegen den Verband und seine Mitglieder sowie gegen die in leitender Funktion tätigen Personen führen können. Das Kartellrecht verbietet

  • Absprachen, Vereinbarungen und Beschlüsse zwischen Wettbewerbern, die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es ist nicht notwendig, dass zwischen den Parteien ein rechtlich bindender Vertrag geschlossen wird. Eine informelle mündliche oder stillschweigende Abstimmung (sog. "gentlemen‘s agreement“) reicht bereits aus.

  •  Ein Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern ist insbesondere unzulässig bezüglich Preisgestaltung, Absatz- Umsatzzahlen, Kostenfaktoren, Zeitpunkt und Umfang von Produkteinführungen, Kundenstamm. Zulässig ist dagegen der Austausch über rechtliche und politische Rahmenbedingungen, Verwaltungs- und Gerichtspraxis. Die Rechtmäßigkeit von Marktinformationssystemen ist im Einzelfall zu prüfen.

  • Verbandsempfehlungen als einseitige Maßnahmen sind problematisch, wenn sie den Mitgliedern ein den Wettbewerb beschränkendes Verhalten nahelegen, d.h. ein Verhalten, das, wäre es Gegenstand einer direkten Vereinbarung zwischen den Mitgliedern,  gegen das Kartellverbot verstoßen würde. Ein Boykottaufruf ist stets kartellrechtswidrig.

 

 

Wir vermeiden Interessenkonflikte

Alle Funktionen/ Ämter in anderen Verbänden/ Vereinen aus dem Bildungsbereich oder welche ähnliche Ziele, wie die in § 2 der Satzung des Bündnis für Bildung, verfolgen sind vor einer Kandidatur zur Wahl, oder bei der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen des Vereins offen zu legen

  • Vorstandsmitglieder und BfB Geschäftsleitung dürfen keine leitenden Funktionen in anderen Vereinen oder Verbänden haben, die zu einem potentiellen Interessenkonflikt führen könnten.

  • Im Zweifel muss der Beirat zum Zeitpunkt einer Kandidatur darüber entscheiden. 

  • In der Rolle als Vorstand oder Beirat hat ein Mitglied im Verein die Ziele des Vereins stets bei der Tätigkeit im Verein im Vordergrund zu stellen und im Interesse des Vereins zu handeln.

 

 

Wir gehen sorgsam mit Informationen um

Die Verwertung von Ergebnisse aus der Vereinsarbeit (bspw. die Referenzarchitektur oder Erkenntnisse aus etwaigen Workshops) setzt ihre Freigabe durch die Geschäftsstelle voraus. Freigegebene Ergebnisse dürfen nicht als eigenes geistiges Eigentum ausgegeben werden.  Als Quelle ist stets der Verein anzugeben.
 

Alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vereinsarbeit entstehen oder über die Tätigkeit einzelner Vereinsmitglieder zur Kenntnis gelangen, müssen vertraulich behandelt werden. Sie dürfen auch nicht für eigene wirtschaftliche Aktivitäten verwendet werden. Als vertraulich gelten nicht nur Informationen, die als solche gekennzeichnet wurden, sondern auch alle Informationen, die von der Geschäftsstelle nicht freigegeben wurden.

Von Sitzungen, Workshops o.ä. dürfen nur durch die Teilnehmer abgestimmte und von der Geschäftsstelle freigegebene Protokolle an Dritte gegeben werden. Mit allen datenschutzrelevanten Informationen gehen die Mitglieder und Mitwirkenden unter Beachtung aller relevanten datenschutzrechtlichen Regelungen verantwortungsvoll um. Alle Mitwirkenden verpflichten sich Inhalte von Arbeitsgesprächen und Diskussionen innerhalb des Vereins vertraulich zu behandeln.

 

Wir leben den Verhaltenskodex in der Praxis

Die Geschäftsstelle lebt den BfB Verhaltenskodex vor und hält die Mitglieder an, diesem zu folgen. Die Geschäftsstelle informiert die verantwortlichen Vereinsorgane über etwaige Fehlentwicklungen oder Verfehlungen. Bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex findet § 5.4. der Satzung des Bündnisses für Bildung e.V. Anwendung. Die Mitwirkenden werden auf den unterjährigen Mitgliederversammlungen die Möglichkeit haben, eine regelmäßige Evaluierung der aufgeführten Verhaltensregeln zu erörtern. 

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